Netto-Stundenlohn-Rechner
Der Nettostundenlohnrechner für 2024 und 2025 berechnet aus dem Bruttolohn oder Bruttostundenlohn den Nettolohn oder Nettostundenlohn sowie Stundenlohnerhöhungen und den Monatslohn.
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Mit dem Brutto-Netto-Stundenlohnrechner lassen sich vielfältige Berechnungen durchführen. So lassen sich neben dem Wunschnettolohn auch Bruttolohn- oder Nettolohnerhöhungen berechnen. Für weitere Optionen sei auf den Lohnrechner auf der Startseite verwiesen. Beachten Sie auch die weiteren Steuerrechner zum Thema Lohn und Gehalt, wie etwa diesen Lohnsteuerrechner. Die Berechnungen durch den Stundenlohn-Gehaltsrechner erfolgen ohne Gewähr.
Hinweis: Berücksichtigung der rückwirkenden Änderungen beim Grundfreibetrag gemäß PAP vom 13.08.2024 für die Dez. Abrechnung 2024.
Tabelle zum Mindeslohn
Ab Datum | Mindeststundenlohn |
---|---|
01.01.2020 | 9,35 Euro |
01.01.2021 | 9,50 Euro |
01.07.2021 | 9,60 Euro |
01.01.2022 | 9,82 Euro |
01.07.2022 | 10,45 Euro |
01.10.2022 | 12,00 Euro |
01.01.2024 | 12,41 Euro |
01.01.2025 | 12,82 Euro |
SV-Beiträge in 2024
Beiträge SozVers. | AN | AG | Gesamt |
---|---|---|---|
Krankenvers. | 7,3% | 7,3% | 14,6% |
Ermäßigter Beitrag KV | 7% | 7% | 14% |
Durchschn. Zusatzbeitr. KV | 0,85% | 0,85% | 1,7% |
Rentenvers. | 9,3% | 9,3% | 18,6% |
Pflegevers. | 1,7% | 1,7% | 3,4% |
Pflegevers. Sachsen | 2,2% | 1,2% | 3,4% |
Kinderlosenzuschl. PV | 0,6% | 0% | 0,6% |
2. bis 5. Kind < 25J. PV | 0,25% | 0,25% | 0% |
Arbeitslosenvers. | 1,3% | 1,3% | 2,6% |
SV-Beiträge in 2023
Beiträge SozVers. | AN | AG | Gesamt |
---|---|---|---|
Krankenvers. | 7,3% | 7,3% | 14,6% |
Ermäßigter Beitrag KV | 7% | 7% | 14% |
Durchschn. Zusatzbeitr. KV | 0,8% | 0,8% | 1,6% |
Rentenvers. | 9,3% | 9,3% | 18,6% |
Pflegevers. | 1,525% ab Juli 1,7% | 1,525% ab Juli 1,7% | 3,05% ab Juli 3,4% |
Pflegevers. Sachsen | 2,025% ab Juli 2,2% | 1,025% ab Juli 1,2% | 3,05% ab Juli 3,4% |
Kinderlosenzuschl. PV | 0,35% ab Juli 0,6% | 0% | 0,35% ab Juli 0,6% |
2. bis 5. Kind < 25J. PV | 0,25% | 0,25% | 0% |
Arbeitslosenvers. | 1,3% | 1,3% | 2,6% |
Brutto Netto Stundenlohnberechnungen
Im Gegensatz zu einem einfachen Brutto-Stundenlohnrechner können mit diesem integrierten Lohnrechner verschiedene Nettolohn-Berechnungen durchgeführt werden. So lassen sich der Netto-Stundenlohn, der Brutto-Stundenlohn sowie Stundenlohnerhöhungen berechnen. Die Brutto-Netto-Berechnung des Stundenlohns berücksichtigt dabei zahlreiche Faktoren, wie z. B. die Lohnsteuerklasse und die Sozialversicherungsbeiträge. Der ermittelte monatliche Nettolohn wird zur Berechnung des Netto-Stundenlohns durch die angegebene Anzahl der Arbeitsstunden geteilt.
Zudem wird auch der Arbeitgeber-Stundenlohn berechnet, der aufgrund der vom Arbeitgeber zu tragenden Lohnnebenkosten entsprechend höher ausfällt. Um den Monatslohn zu berechnen, werden die wöchentlichen Arbeitsstunden mit dem Faktor 4,35 multipliziert, was einem Jahr mit etwas mehr als 365 Tagen entspricht. Wenn Sie die Option „AG-Brutto“ wählen, werden Bruttolohn und Nettolohn auf Basis der gesamten Arbeitgeberbelastung ermittelt, sodass sich auch der Arbeitgeber-Stundenlohn angeben lässt.
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Nettostundenlohn aus dem Bruttostundenlohn ausrechnen
Wählen Sie hierzu "Bruttolohn" sowie für den Lohnbetrag "Euro/Std." aus. Sie können nun nach Eingabe des Bruttostundenlohns und der Anzahl der Arbeitsstunden den Nettostundenlohn ermitteln.
Bruttostundenlohn aus dem Nettostundenlohn errechnen
Wählen Sie für diese Berechnung "Nettolohn" sowie "Euro/Std." aus. Sie können nun nach Eingabe des Nettostundenlohns den Bruttostundenlohn sowie den Arbeitgeberstundenlohn ausrechnen.
Stundenlöhne aus dem Gehalt ermitteln
Alternativ zum Stundenlohn können Sie auch das Bruttogehalt oder Nettgehalt für einen Monat eingeben. Nach Eingabe der Arbeitsstunden werden die entsprechenden Stundenlöhne berechnet.
Nettostundenlohnerhöhung berechnen
Hierzu ist als Berechnungsart "Lohnerhöhung" auszuzwählen. Die Lohnerhöhungen beziehen sich je nach Eingabe auf den Stundenlohn oder das Gehalt für den Lohnzahlungszeitraum. Falls AG-Brutto als Lohneingabe ausgewählt ist, so wird das Arbeitgeberbrutto bzw. der Arbeitgeberstundenlohn erhöht.
Unterschied zwischen Brutto- und Netto-Stundenlohn
Der Brutto-Stundenlohn ist der Betrag pro Stunde vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Der Netto-Stundenlohn ist der Betrag pro Stunde, den Sie nach entsprechenden Abzügen tatsächlich ausgezahlt bekommen.
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