Lohnsteuertarif 2024, 2023 und 2022

Informationen zum Lohnsteuertarif für Deutschland mit interessanten Links zur Online Berechnung


Der Lohnsteuertarif beschreibt, mit welchem Steuersatz das zu versteuernde Einkommen bei der Gehaltsabrechnung zu besteuern ist. Zur genauen Berechnung gibt es sogenannte Programmablaufpläne des BMF, die jedes Jahr auf die neuen Steuertarife angepasst werden.


(Grenz-)Steuersätze Lohnsteuer-Grundtarif 2022 - 2024
Grenz­steuersatz z.v.E. / Zone202420232022
0% Existenzminimum0 Euro - *11.784 Euro0 Euro - 10.908 Euro0 Euro - 10.347 Euro
14% - ca. 24%
Progressions­zone 1
*11.784 Euro - 17.006 Euro10.908 Euro - 15.787 Euro10.347 Euro - 14.927 Euro
ca. 24% - 42%
Progressions­zone 2
17.006 Euro - 66.761 Euro15.787 Euro - 62.809 Euro14.927 Euro - 58.597 Euro
42% Spitzen­steuersatz66.761 Euro - 277.826 Euro62.809 Euro - 277.826 Euro58.597 Euro - 277.826 Euro
45% ReichensteuerAb 277.826 EuroAb 277.826 EuroAb 277.826 Euro
Mit * gekennzeichnete Werte sind vorläufig.

   

Ermittlung des Lohnsteuertarifs

Im ersten Schritt muss das zu versteuernde Einkommen auf Jahresbasis ermittelt werden. Dieses richtet sich nach dem Bruttolohn und der Steuerklasse und weiterer Faktoren. Je nach Steuerklasse werden verschiedene Freibeträge (Grundfreibeträge, Arbeitnehmerpauschbeträge etc.) berücksichtigt. Zudem werden auch abziehbare Versicherungsbeträge berücksichtigt. Im zweiten Schritt wird zur Bestimmung der Lohnsteuer der Einkommensteuertarif gem. §32a EStG auf das jährlich zu versteuernde Einkommen angewendet. Ist ein Faktor für die Steuerklasse 4 beantragt, so wird die Lohnsteuer noch um den vom Finanzamt ermittelten Faktor reduziert. Ausnahmen von dieser Tarifbesteuerung sind etwa die Lohnsteuerpauschalierung für bestimmte Lohnbestandteile oder begünstigte Abfindungen durch die Fünftelregelung. Die Lohnbesteuerung für Minijobs erfolgt pauschal mit 2% des Bruttolohns.



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Einkommenszonen für den Lohnsteuertarif

Der Lohnsteuertarif bzw. Einkommensteuertarif in Deutschland kennt 4 Zonen. Beträge bis zum Grundfreibetrag (*11.784 Euro in 2024) bleiben steuerfrei. Oberhalb gibt es 2 progressive Zonen, in welchen der Grenz-Lohnsteuersatz von 14% auf bis zu 42% (Spitzensteuersatz) ansteigt. Es folgen zwei Proportionalzonen, in welcher der Steuersatz 42% und für die Reichensteuer 45% beträgt. Zu beachten ist, dass es sich dabei um Grenzsteuersätze handelt. Der durchschnittliche Lohnsteuersatz bezogen auf den Bruttolohn fällt wegen der Steuerprogression und der abzugsfähigen Beträge niedriger aus.

   

Interessante Lnks

Auf der Hauptseite können Sie mit dem Lohnrechner die Lohnsteuer direkt ermitteln. Unter folgendem Link finden Sie einen Minijobrechner.


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Lohnsteuertarif-Haftungsausschluss