Lohnsteuertarif 2025, 2024 und 2023

Informationen zum Lohnsteuertarif für Deutschland mit interessanten Links zur Online Berechnung


Der Lohnsteuertarif beschreibt, mit welchem Steuersatz das zu versteuernde Einkommen bei der Gehaltsabrechnung zu besteuern ist. Zur genauen Berechnung gibt es sogenannte Programmablaufpläne des BMF, die jedes Jahr auf die neuen Steuertarife angepasst werden.


(Grenz-)Steuersätze Lohnsteuer-Grundtarif 2023 - 2025
Grenz­steuersatz z.v.E. / Zone 2025 2024 2023
0% Existenzminimum 0 Euro - *12.084 Euro 0 Euro - *11.784 Euro 0 Euro - 10.908 Euro
14% - ca. 24%
Progressions­zone 1
*12.084 Euro - *17.430 Euro *11.784 Euro - 17.006 Euro 10.908 Euro - 15.787 Euro
ca. 24% - 42%
Progressions­zone 2
*17.430 Euro - *68.430 Euro 17.006 Euro - 66.761 Euro 15.787 Euro - 62.809 Euro
42% Spitzen­steuersatz *68.430 Euro - *277.826 Euro 66.761 Euro - 277.826 Euro 62.809 Euro - 277.826 Euro
45% Reichensteuer Ab *277.826 Euro Ab 277.826 Euro Ab 277.826 Euro
Das Zeichen * steht für "vorläufig".

   

Ermittlung des Lohnsteuertarifs

Im ersten Schritt muss das zu versteuernde Einkommen auf Jahresbasis ermittelt werden. Dieses richtet sich nach dem Bruttolohn und der Steuerklasse und weiterer Faktoren. Je nach Steuerklasse werden verschiedene Freibeträge (Grundfreibeträge, Arbeitnehmerpauschbeträge etc.) berücksichtigt. Zudem werden auch abziehbare Versicherungsbeträge berücksichtigt. Im zweiten Schritt wird zur Bestimmung der Lohnsteuer der Einkommensteuertarif gem. §32a EStG auf das jährlich zu versteuernde Einkommen angewendet. Ist ein Faktor für die Steuerklasse 4 beantragt, so wird die Lohnsteuer noch um den vom Finanzamt ermittelten Faktor reduziert. Ausnahmen von dieser Tarifbesteuerung sind etwa die Lohnsteuerpauschalierung für bestimmte Lohnbestandteile oder begünstigte Abfindungen durch die Fünftelregelung. Die Lohnbesteuerung für Minijobs erfolgt pauschal mit 2% des Bruttolohns.



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Einkommenszonen für den Lohnsteuertarif

Der Lohnsteuertarif bzw. Einkommensteuertarif in Deutschland kennt 4 Zonen. Beträge bis zum Grundfreibetrag (*12.084 Euro in 2025) bleiben steuerfrei. Oberhalb gibt es 2 progressive Zonen, in welchen der Grenz-Lohnsteuersatz von 14% auf bis zu 42% (Spitzensteuersatz) ansteigt. Es folgen zwei Proportionalzonen, in welcher der Steuersatz 42% und für die Reichensteuer 45% beträgt. Zu beachten ist, dass es sich dabei um Grenzsteuersätze handelt. Der durchschnittliche Lohnsteuersatz bezogen auf den Bruttolohn fällt wegen der Steuerprogression und der abzugsfähigen Beträge niedriger aus.

   

Interessante Lnks

Auf der Hauptseite können Sie mit dem Lohnrechner die Lohnsteuer direkt ermitteln. Unter folgendem Link finden Sie einen Minijobrechner.


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Lohnsteuertarif-Haftungsausschluss