Online Lohnrechner für 2024 und 2025

Mit dem kostenlosen Lohnrechner lassen sich unter anderem Nettolohn, Lohnsteuer sowie Sozialabgaben (mit Arbeitgeberanteilen) berechnen.


Lohnrechner

 
  
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Mit dem Lohnrechner auf der Seite Lohnrechner.com.de lassen sich:
- der Nettolohn, die Steuern und Sozialabgaben berechnen
- Ergebnisse für Minijobs und Midijobs (Gleitzone) automatisch anzeigen
- der Bruttolohn aus den wöchentl. Arbeitsstunden berechnen
- der Bruttolohn aus dem Wunschnetto bestimmen
- der geldwerte Vorteil für einen Firmenwagen ermitteln
- Lohnerhöhungen auswerten
- der Stundenlohn und Nettostundenlohn berechnen
- das Arbeitslosengeld 1 berechnen
- die Arbeitgeberanteile für die Sozialversicherungen darstellen
- oder Lohntabellen erstellen.

Hinweis: Der Lohnrechner berücksichtigt auch die Änderungen beim Lohnsteuerabzug gem. PAP v. 13.08.2024 mit dem neuen Grundfreibetrag. Die Berechnungen für 2025 und 2026 sind vorläufig und verwenden den geplanten Einkommensteuertarif.


Lohnberechnungsfaktoren 2023 und 2024
Lohn­berechnungs­werte 2023 2024
Kranken­versicherung14,6%14,6%
Kranken­versicherung Ermäßigt14% 14%
Durchschnitt­licher Zusatz­beitrag KV1,6% 1,7%
Wechsel private KV möglich ab mtl. Lohn5.550,00 Euro 5.775,00 Euro
Pflege­versicherung3,05% ab Juli 3,4%3,4%
Kinderlosen­zuschlag PV 0,35% ab Juli 0,6% 0,6%
PV-Abschlag 2. bis 5. Kind unter 25J. 0,25% 0,25%
Renten­versicherung 18,6% 18,6%
Arbeitslosen­versicherung 2,6%2,6%
Beitrags­bemessungs­grenze KV 59.850 Euro62.100 Euro
Beitrags­bemessungs­grenze RV (West)87.600 Euro90.600 Euro
Beitrags­bemessungs­grenze RV (Ost)85.200 Euro89.400 Euro
Grundf­reibetrag 10.908 Euro*11.784 Euro
Kinder­freibetrag 8.952 Euro*9.540 Euro
Arbeitnehmer­pausch­betrag 1.230 Euro 1.230 Euro
Entlastungsbetrag Alleinerziehende4.260 Euro 4.260 Euro
Das Zeichen * steht für "vorläufig".

Mindestlohn-Tabelle
Ab Zeitraum Mindestlohn
01.01.2020 9,35 Euro/h
01.01.2021 9,50 Euro/h
01.07.2021 9,60 Euro/h
01.01.2022 9,82 Euro/h
01.07.2022 10,45 Euro/h
01.10.2022 12,00 Euro/h
01.01.2024 12,41 Euro/h
01.01.2025 12,82 Euro/h

Lohnbereiche für Minijob und Midijob
Zeitraum Minijobs Midijobs (Gleitzone)
ab 01.01.2025 bis 556,00 Euro556,01 Euro - 2.000,00 Euro
ab 01.01.2024 bis 538,00 Euro538,01 Euro - 2.000,00 Euro
ab 01.01.2023 bis 520,00 Euro 520,01 Euro - 2.000,00 Euro
ab 01.10.2022bis 520,00 Euro 520,01 Euro - 1.600,00 Euro
ab 01.07.2019bis 450,00 Euro450,01 Euro - 1.300,00 Euro
bis 30.06.2019bis 450,00 Euro 450,01 Euro - 850,00 Euro

Berechnungshinweise

Mit dem Lohnrechner für Deutschland lässt sich im Gegensatz zu einem reinen Lohnsteuerrechner auch der verbleibende Nettolohn berechnen, da neben den einzubehaltenen Steuern außerdem die Sozialversicherungsbeiträge ermittelt werden. Im Unterschied zu einem Gehaltsrechner kann eine Lohnberechnung zudem auf Basis von Arbeitsstunden und Stundenlohn vorgenommen werden. Durch den Online Steuerrechner lassen sich insofern auch einfache Gehaltsabrechnungen überprüfen.

Zur Berechnung der Lohnabzüge und des Nettos geben Sie einfach die gewünschten Werte, wie die Steuerklasse, das Brutto oder die Kirchensteuer im Berechnungsformular ein. In 2024 beträgt der Zusatzbeitragssatz der Krankenkassen für Arbeitnehmer im Durchschnitt 1,7%, in 2023 waren es 1,6%. Für eine schnelle Zuordnung der Beitragsgruppen für die Sozialversicherungen lassen sich voreingestellte Arbeitnehmergruppen auswählen. Nach Eingabe der Lohnberechnungswerte klicken Sie auf "Lohn berechnen". Befindet sich das eingegebene Brutto im Minijob- oder Midijob-Bereich, werden die entsprechenden Berechnungen inkl. Netto automatisch ausgegeben. Bei Midijobs gibt es für Arbeitnehmer Vergünstigungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen, was zu einem höheren Netto führt. Alle Ergebnisse lassen sich anschließend als PDF-Datei abrufen.

Die Arbeitgeberanteile für die Sozialversicherungen sowie das Arbeitslosengeld oder Lohntabellen lassen sich durch den Lohnrechner bei den Ergebnissen ebenfalls ausgeben. Wählen Sie hierfür die entsprechenden Optionen unter Lohnberechnungsart. Falls der Arbeitgeber einen Firmenwagen zur Verfügung stellt, lässt sich der geldwerte Vorteil auf Basis der 1%-Regelung mit dem integrierten Firmenwagenrechner ermitteln. Der Rechner ermittelt in diesem Fall wegen Abzugs des geldwerten Vorteils ein entsprechend verringertes Nettogehalt.

Um den Stundenlohn oder Nettostundenlohn zu berechnen, muss hinter dem Betrag für den Lohn entweder "Euro pro Std." oder "Euro mit Std." ausgewählt werden. Sollen Lohnerhöhungen ausgewertet werden, so bezieht sich die Lohnerhöhung bei eingegebenem Stundenlohn auf Lohnerhöhungen pro Stunde. Falls Sie Nettolohn auswählen, berechnet der Lohnrechner den Wunschnetto(stunden)lohn.

Die bei der Lohnberechnung ermittelten Werte erfolgen ohne Gewähr.

Lohnrechner

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Links und Infos

Weitere Lohnrechner sind auf den Unterseiten verfügbar. Mit dem Stundenlohnrechner für den Zeitlohn oder Akkordlohn können neben dem Stundenlohn unter anderem der Leistungsgrad oder die Arbeitzeit pro Stück berechnet werden. Außerdem finden Sie unter nachfolgenden Links einen Minijob-Rechner und einen Gleitzonenrechner für Midijobs.

Lohnberechnungsparameter

Neben dem Bruttolohn ist die in den ElStAM (früher Lohnsteuerkarten) eingetragene Lohnsteuerklasse ein sehr wichtigstes Besteuerungsmerkmal. Das Einkommensteuerrecht kennt die Steuerklassen 1-6. Der Lohnrechner berücksichtigt auf Basis der gewählten Lohnsteuerklassen z.B. den Grund- und Splittingtarif oder verschiedene Freibeträge bzw. Grundfreibeträge sowie beantragte Lohnsteuerermäßigungen. In der Lohnsteuerklasse 3 für verheiratete Arbeitnehmer kommt z.B. der doppelte Grundfreibetrag und der doppelte Sonderausgaben-Pauschbetrag zur Anwendung. Für die Steuerklasse 1 hingegen gehen diese Rechengrößen nur einmalig in die Berechnung ein. Kinderfreibeträge haben keinen Einfluss auf die Höhe der Lohnsteuer, sondern nur auf die Kirchensteuer und den Soli. Der Zuschlag in der Pflegeversicherung für Kinderlose beträgt in 2024 0,6%.



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Sozialversicherungsabzüge ermitteln

Auch die Beiträge zur Sozialversicherung werden durch den Arbeitgeber grundsätzlich direkt vom Bruttoarbeitslohn abgezogen. Der Lohnrechner berechnet anhand der Beitragssätze für die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung den zu zahlenden Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil ohne Umlagen.

Dabei werden auch die Beitragsbemessungsgrenzen für die Rentenversicherung und Krankenversicherung berücksichtigt, durch deren Höhe die vom Lohn anteiligen Beiträge für die Sozialversicherungen gedeckelt sind. AN, die mit dem Lohn oder Gehalt über der so genannten Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen, können sich entweder privat versichern oder alternativ die gesetzliche, freiwillige Krankenversicherung wählen.

Da auch der Arbeitgeber einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge zu tragen und abzuführen hat, liegen die Lohnkosten für den Arbeitgeber höher als das Bruttogehalt. Falls neben den Arbeitgeberanteilen auch die Umlagen U1 (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), U2 (Mutterschutzausgleich) und U3 (Insolvenzgeldumlage) berechnet werden sollen, kann dieser Brutto Netto Rechner für Arbeitgeber verwendet werden.

Lohnsteuertarif-Berechnung

Da die Einkommensteuer in Deutschland progressiv ausgestaltet ist, steigt entsprechend auch die Lohnsteuer mit steigendem Arbeitslohn bis zu einer bestimmten Grenze überproportional. Die exakte Berechnung der Lohnsteuer wird vom Lohnrechner automatisch vorgenommen. Der Lohnsteuerabzug vom Arbeitslohn ergibt sich zudem aus Lohnsteuertabellen, welche unter dem genannten Link individuell berechnet werden können.



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Lohnsteuererstattung

Die Lohnsteuer wird bei Arbeitnehmern vom Arbeitslohn im Wege eines Abzugsverfahrens erhoben und stellt damit eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer dar. Das Lohnsteuererhebungsverfahren wird in §38 EStG beschrieben. Für die Lohnsteuerberechnung dienen die in den ElStAM (früher Lohnsteuerkarten) ausgewiesenen Merkmale als Berechnungsgrundlage.

Hat der Arbeitgeber zu viel Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt, kann durch die Abgabe einer Steuererklärung eine Erstattung der Lohnsteuer erzielt werden. Eine Erstattung der Lohnsteuer ist unter anderem möglich, wenn das Arbeitsverhältnis nicht das ganze Jahr über bestanden hat oder etwa zusätzlich hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden können. Führt die Abgabe der Steuererklärung nicht zum gewünschten Ergebnnis, sollte überlegt werden, einen fristgerechten Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen. Der vom Arbeitgeber oftmals durchgeführte Lohnsteuerausgleich bezieht sich nur auf die Lohnsteuerdaten, die dem AG zur Verfügung stehen. Er kann daher eine vollständige Steuererklärung durch den AN nicht ersetzen.


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Diverse Lohnberechnungen-Haftungsausschluss