Willkommen bei Private-Krankenversicherung-Beitragsbemessungsgrenze.info. Wer kann sich freiwillig versichern oder in die PKV wechseln und wie hoch sind die Beitragsbemessungsgrenzen?
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Auf dieser Seite finden Sie Tabellen für die Beitragsbemessungsgrenzen und Jahresarbeitsentgeltgrenzen der letzten Jahre. Die Angaben erfolgen ohne Gewähr. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Krankenversicherungspflichtgrenze genannt, muss von Angestellten überschritten worden sein, damit die Freiwillige Krankenversicherung in der GKV oder ein Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) gewählt werden kann. Bei einem geplanten Wechsel in die private Krankenversicherung sollten Sie rechtzeitig Informationen zu Beiträgen und Leistungen der in Betracht kommenden privaten Krankenversicherungen einholen und die Angebote und Tarife der privaten Krankenversicherungen vergleichen. Gegebenenfalls sollte auch die gesetzliche Krankenversicherung über den geplanten Wechsel in die private Krankenversicherung rechtzeitig informiert werden bzw. die Modalitäten bei einem Fortsetzen des Versicherungsverhältnisses als freiwillig Versicherter geklärt werden.
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Krankenversicherung liegt in 2021 bei 58.050 Euro pro Jahr und steigt in 2022 auf 58.050 Euro pro Jahr.
Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze 2022 ist auf 64.350 Euro festgelegt worden. In 2021 lag sie bei 64.350 Euro. Ein Ausscheiden aus der gesetzlichen Krankenversicherung ist weiterhin nur möglich ist, wenn auch im Folgejahr die entsprechende Versicherungspflichtgrenze überschritten wird. Ab 2022 scheiden damit nur Arbeitnehmer aus der Versicherungspflicht aus, welche bereits 2021 mit dem regelmäßigen Jahresentgelt die Werte für 2021 überschritten hatten und dabei auch die neu geltende Grenze für 2022 wahrscheinlich überschreiten.
Hinzuweisen ist noch auf die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (Pflichtgrenze). Diese Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt nur für Angestellte, die bereits am 31.12.2002 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und zum damaligen Zeitpunkt bei einer privaten Krankenversicherung versichert waren.
Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze, wurde mit 58.050 Euro in 2021 und mit 58.050 Euro in 2022 festgelegt und entspricht damit der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung.
Bemessungsgrenze | JAEG | KV | RV Ost | RV West |
---|---|---|---|---|
2020 | 62.550 Euro | 56.250 Euro | 77.400 Euro | 82.800 Euro |
2021 | 64.350 Euro | 58.050 Euro | 80.400 Euro | 85.200 Euro |
2022 | 64.350 Euro | 58.050 Euro | 81.000 Euro | 84.600 Euro |
Ab dem Jahr 2011 war ein Wechsel in die private Krankenversicherung wieder unter erleichterten Bedingungen möglich. Hierfür waren die folgenden zwei Gründe zu nennen. Zum einen wurde die Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze für 2011 auf 49.500 Euro (2010: 49.950 EUR) gesenkt. Der Nachweis, dass das Einkommens oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze lag, musste ab 2011 nur noch für ein Kalenderjahr erfolgen. Zuvor mussten Einkommensnachweise für die letzten drei Jahre erbracht werden. Zu beachten ist, dass die Versicherungsfreiheit nur dann eintritt, sofern auch die Versicherungspflichtgrenze des nächsten Jahres überschritten wird.
Anstatt in die private Krankenversicherung zu wechseln, kann auch die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung in Form der freiwilligen Krankenversicherung fortgesetzt werden. Es ist außerdem möglich, die freiwillige Versicherung in der Krankenkasse durch eine private Zusatzversicherung aufzustocken. Zu beachten ist aber, dass die Krankenversicherungskosten für diese Versicherungsbeiträge grundsätzlich nicht vom Arbeitgeber bezuschusst werden.
Die Beitragsbemessungsgrenze wird umgangssprachlich auch häufig durch den Begriff Bemessungsgrenze abgekürzt. Die Bemessungsgrenze für die Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung wurde 2022 in West-Deutschland auf 84.600 Euro pro Jahr festgesetzt. Im Rechtskreis Ost beträgt der Wert für die BBG ab 2022 81.000 Euro pro Jahr.
Die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge der Krankenkasse steigen grundsätzlich mit der Höhe des Einkommens. Allerdings wird ein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze oder Bemessungsgrenze für die Berechnung des Krankenversicherungsbeitrages bei freiwillig Versicherten nicht berücksichtigt. Zu beachten ist aber, dass es unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherung gibt. Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung unterscheiden sich nämlich von denen der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Eine genaue Berechnung der Beiträge zur Rentenversicherung oder Krankenversicherung für pflichtversicherte Angestellte kann etwa mit einem Online Gehaltsrechner oder dem Lohnrechner 2022 auf der Hauptseite erfolgen. Nachfolgend finden Sie eine Aufstellung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen.
Bemessungsgrenze | KV | RV Ost | RV West | JAEG |
---|---|---|---|---|
2019 monatlich | 4.537,50 Euro | 6.150 Euro | 6.700 Euro | 5.062,50 Euro |
2020 monatlich | 4.687,50 Euro | 6.450 Euro | 6.900 Euro | 5.212,50 Euro |
2021 monatlich | 4.837,50 Euro | 6.700 Euro | 7.100 Euro | 5.362,50 Euro |
2022 monatlich | 4.837,50 Euro | 6.750 Euro | 7.050 Euro | 5.362,50 Euro |
Falls Sie einen unabhängigen Vergleich von privaten Krankenversicherungen vornehmen wollen, wäre es sinnvoll, sich an einen unabhängigen Versicherungsmakler zu wenden. Ein unabhängiger Versicherungsmakler kann mit geeigneter Software schnell und diskret die für Sie günstigste private Krankenversicherung ermitteln. Zudem gibt es Krankenversicherung Rechner im Internet, über die ein Krankenversicherungen Vergleich vorgenommen werden kann.