Arbeitszeiten berechnen

Mit dem kostenlosen Arbeitszeitrechner lässt sich die Arbeitszeit mit Berücksichtigung von Arbeitspausen online berechnen.


Arbeitszeitrechner

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Mit dem Arbeitszeitrechner lassen sich Arbeitsstunden schnell und einfach berechnen. Der Arbeitszeitrechner ermittelt die Arbeitszeit in Stunden pro Tag bzw. an 2 Tagen über Nacht. Arbeitszeitrechner können auch nützlich bei der Arbeitszeitenerfassung - wie etwa über Stundenzettel - sein. Über folgenden Link lässt sich aus den Arbeitsstunden der Nettostundenlohn berechnen. Falls die Brutto-Netto Auswirkungen bei einer Arbeitszeitreduzierung ermittelt werden sollen, kann ein Teilzeit-Rechner verwendet werden.


 

Arbeitszeiten berechnen 

Zur Berechnung der Arbeitszeit geben Sie lediglich die Startzeit und Endzeit und eventuelle Pausen ein. Der Arbeitszeitrechner ermittelt dann die Anzahl der Arbeitsstunden sowohl in dezimaler Darstellung mit Industrieminuten als auch in Aufteilung von Stunden und Minuten. Liegt die Endzeit vor der Startzeit, wird Nachtarbeit angenommen. Werden als Startzeit und Endzeit z.B. 23:00 Uhr und 7:00 Uhr eingegeben, so wird eine nächtliche Arbeitszeit von 8 Stunden abzüglich der Pausen ermittelt. Die Arbeitszeitberechnungen erfolgen ohne Gewähr.

Arbeitszeitrechner

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Nettoarbeitszeit

Der Arbeitszeit-Rechner ermittelt die Nettoarbeitszeit aus der eingegebenen Zeitspanne abzüglich der Pausen.
Beispiel: Werden als Start- und Endzeit 8:00 Uhr bzw. 16:30 Uhr einegegeben und beträgt die Länge der Pausen 30 Minuten so ergibt sich als Nettoarbeitszeit 8 Stunden.

Ein anderer Begriff der Nettoarbeitszeit ergibt sich aus der vereinbarten Arbeitszeit unter Abzug von Krankheitszeit, Urlaubs- oder Feiertagen. Soll diese Art von Nettoarbeitszeit oder die monatliche Arbeitszeit bzw. der monatliche Bruttolohn aus den wöchentlichen Arbeitsstunden ermittelt werden, kann der folgende Stundenlohn-Rechner genutzt werden.

Arbeitszeit-Regelungen

Gesetzliche Regelungen zur maximalen Länge der Arbeitszeit oder der Mindestdauer von Arbeitspausen finden Sie im Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Gem. §3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden grundsätzlich nicht überschritten werden. Eine Verlängerung auf bis zu 10 Stunden ist nur möglich, wenn innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen im Durchschnitt maximal 8 Stunden werktäglich gearbeitet wird. Die §§4 u. 7 ArbZG regeln die minimale Dauer und Häufigkeit von Ruhepausen.


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Arbeitszeitrechner-Haftungsausschluss