Hier lassen sich die Fahrtkosten mit einem Fahrtkostenabrechnungsformular im PDF Format online abrechnen.
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Die Fahrtkosten können vom Arbeitgeber in Form von Fahrtkostenpauschalen steuerfrei und sozialversicherungsfrei erstattet werden. Hierzu benötigt der Arbeitgeber Angaben über das Datum und den Zweck der Dienstreise sowie über die zurückgelegte Wegstrecke. Auf dieser Seite kann eine Fahrtkostenabrechnung online erstellt werden. Falls zusätzlich auch Verpflegungsmehraufwendungen oder Übernachtungen abgerechnet werden sollen, kann die folgende Reisekostenabrechnung genutzt werden.
Zur Erstellung der, lassen sich die Adress- und KFZ-Daten eingeben. Zudem können für diverse Wegstrecken die gefahrenen Kilometer eingegeben werden. Die Erstattungsbeträge werden automatisch berechnet und in das Fahrtkostenabrechnungsformular eingetragen. Im Anschluss kann das Formular im PDF-Format ausgegeben werden. Die Fahrtkostenabrechnung erfolgt ohne Gewähr.
Die steuerfrei erstattbare KFZ-Kilometerpauschale liegt bei 30 Cent pro gefahrenen Kilometer. Die entsprechenden Regelungen finden sich in §9 EStG und §3 Nr. 16 EStG in Verbindung mit § 5 (Wegstreckenentschädigung) des Bundesreisekostengesetzes (BRKG). Mit Hilfe eines Fahrtenbuches und entsprechenden Berechnungen lässt sich auch ein höheres km-Geld nachweisen und als zu erstattende Fahrtkosten abrechnen.