Lohnnebenkosten online berechnen
Auf dieser Seite können die Lohnkosten und Lohnnebenkosten für Arbeitgeber 2023 und 2024 online berechnet werden.
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Zu den Lohnnebenkosten in Deutschland gehören die Arbeitgeber-Anteile zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung sowie die Umlagen U1, U2, U3 und die gesetzliche Unfallversicherung. Die für den Lohnkostenrechner vorgegebenen Werte sind nur Beispieldaten. Die genauen Werte finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Krankenkassen. Weiterhin wird das während des Urlaubs gezahlte Urlaubsentgelt oder Arbeitgeber Zuschüsse zum Krankengeld zu den Lohnnebenkosten gezählt. Auch freiwillige Leistungen wie etwa Beihilfen zu Krankheitskosten oder für die berufliche Weiterbildung können zu den Nebenkosten gezählt werden. Weitere Informationen finden sich auf der Seite de.wikipedia.org/wiki/Lohnnebenkosten.
Lohnnebenkosten berechnen
Der Lohnnebenkostenrechner berechnet den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberanteil für die oben genannten Lohnnebenkosten bis auf das während des Urlaubs gezahlte Urlaubsentgelt. Ebenso berechnet werden Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und das resultierende Nettogehalt. Der für Arbeitnehmer zu zahlende Zusatzbeitrag der Krankenkassen beträgt in 2023 im Durchschnitt 1,6% und in 2024 durchschnittlich 1,7%. Im Berechnungsformular kann auch die Arbeitgeberbelastung vorgegeben werden, aus welcher dann Brutto- und Nettogehalt berechnet werden. Eine Gewähr für die Ergebnisse der Lohnnebenkostenberechnung wird nicht übernommen.
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Beitragssätze Sozialversicherungen
SozVers.-Beiträge 2024
SozVers.-Beiträge | Gesamt | AN | AG |
---|---|---|---|
Pflegevers. | 3,4% | 1,7% | 1,7% |
Pflegevers. Sachsen | 3,4% | 2,2% | 1,2% |
Kinderlosenzuschl. PV | 0,6% | 0,6% | 0% |
Entlastung 2. bis 5. Kind unter 25J. PV | 0,25% | 0,25% | 0% |
Krankenvers. | 14,6% | 7,3% | 7,3% |
Ermäßigter Beitrag KV | 14% | 7% | 7% |
Durchschn. Zusatzbeitr. KV | 1,7% | 0,85% | 0,85% |
Rentenvers. | 18,6% | 9,3% | 9,3% |
Arbeitslosenvers. | 2,6% | 1,3% | 1,3% |
Lohnkosten
Als Lohnkosten gelten alle Ausgaben des Arbeitgebers an Arbeitnehmer, welche im Zusammenhang mit dem Lohn gezahlt werden. Zu den Lohnkosten zählt insbesondere das Bruttogehalt bzw. der Bruttolohn. Hinzu kommen die bereits aufgeführten Lohnnebenkosten. Die Lohnkosten für den Arbeitgeber werden durch den Lohnkostenrechner ebenfalls online ermittelt. Bei Bedarf können auch die Lohnkosten als Eingabewert vorgegeben werden und daraus der Brutto- und Nettoverdienst ermittelt werden.
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