Auf dieser Seite kann der Faktor für das Faktorverfahren zu den Steuerklassen 4 / 4 für Verheiratete online berechnet werden.
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Das Faktorverfahren wurde eingeführt für Lohnzahlungszeiträme ab 2010. Die gesetzlichen Bestimmungen finden sich in §39 f EStG. Neben den Steuerklassenkombinationen 4-4, 3-5 und 5-3 gibt es damit auch die Möglichkeit, die Steuerklassen 4-4 mit Faktor beim Finanzamt zu beantragen. Bei jedem Ehepartner werden in diesem Fall die persönlichen Steuerfreibeträge wie der Grundfreibetrag oder der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steuermindernd berücksichtigt und zugleich bereits beim Lohnsteuerabzug die Steuervorteile der Zusammenveranlagung (Ehegattensplitting) genutzt. Ob die Steuerklassenkombination 4-4 mit Faktor steuerlich optimal ist, kann mit einem Steuerklassenrechner ermittelt werden.
Im Internet gibt es zahlreiche Lohnrechner, welche das Faktorverfahren berücksichtigen. Doch welcher Faktor ist dort bei der Steuerklasse 4 einzutragen? Mit dem Online Faktorverfahren-Rechner können Sie den Faktor für 2023 online ermitteln. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Bertechnungen durch den Faktorverfahrenrechner.
Der Faktor wird berechnet, indem die nach dem Splittingverfahren zu erwartende, gemeinsame Einkommensteuer und die Einkommensteuer bei der reinen Steuerklasse 4 ins Verhältnis gesetzt werden. Hieraus ergibt sich ein Faktor, welcher kleiner als eins ist. Dieser wird vom Finanzamt mit 3 Nachkommastellen gebildet und mindert die Lohnsteuer der Lohnsteuerklasse 4 entsprechend. Auf diese Weise kann es bereits beim Lohnsteuerabzug zu einer steuermindernden Wirkung aufgrund des Splittingverfahrens kommen. Schauen Sie auch hier zu weiteren Infos zur Steuerklassenwahl 2022. Der folgende Lohnsteuerklassenrechner ermittelt die zu zahlenden Steuern für Lohnsteuerklassen von Verheirateten und berücksichtigt neben der Steuerklasse IV auch die Steuerklasse III und die Steuerklasse V. Hier finden Sie weitere Informationen zu einem Steuerklassenwechsel.
Das Faktorverfahren führt nur zu einer temporären Nettolohnänderung, denn durch das Faktorverfahren kommt es grundsätzlich zu einer Pflichtveranlagung. Nach Abgabe der Steuererklärung wird die tatsächlich zu zahlende Einkommensteuer am Ende des Jahres durch das Finanzamt ermittelt. Auf die möglichen Auswirkungen auf die Höhe von Lohnersatzleistungen (wie das Arbeitslosengeld I oder Elterngeld) sei an dieser Stelle ebenfalls hingewiesen, so dass aus bereits aus diesem Grund gegebenfalls andere Steuerklassenkombinationen günstiger sein können.