Mutterschutzfristen berechnen
Hier finden Sie Informationen zum Mutterschutz und können die Mutterschutzfristen online berechnen.
|
Die Regelungen zum Mutterschutz finden sich im Mutterschutzgesetz (MuSchG). Durch das Mutterschutzgesetz ergeben sich für den Arbeitgeber zahlreiche Pflichten. So bestehen Beschäftigungsverbote innerhalb der Schutzfrist und weitere Beschränkungen außerhalb der Mutterschutzfrist. Sobald der Zustand der Schwangerschaft bekannt ist, hat die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber den voraussichtlichen Tag der Entbindung mitzuteilen. In den §§4-6 MuSchG finden sich für die betreffenden Frauen Regelungen zum Verbot von Mehrarbeit, Nachtarbeit oder der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen. die Mütter sind gem. § 7 MuSchG für notwendige Untersuchungen und zum Stillen freizustellen. Frauen erhalten während des Mutterschutzes Mutterschaftsgeld, welches maximal 13 Euro pro Tag beträgt, wenn es von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt wird. Der Arbeitgeber hat außerdem einen Mutterschaftsgeldzuschuss zu zahlen, welcher sich am durchschnittlichen Nettolohn der letzten 3 Monate der Arbeitnehmerin orientiert. Verheiratete Arbeitnehmerinnen können aus diesem Grund daher überlegen, möglichst rechtzeitig in die Lohnsteuerklasse 3 zu wechseln, um das Nettogehalt und somit ein Mutterschaftsgelderhöhung zu bewirken.
Berechnung der Mutterschutzfrist
Die Schutzfrsiten vor und nach der Entbindung sind in §3 MuSchG geregelt. Demnach liegt der Mutterschutz-Beginn 6 Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung. Hier besteht ein Beschäftigungsverbot, soweit die werdende Mutter sich nicht zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklärt. Der voraussichtliche Tag der Entbindung ergibt sich aus dem Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme. Nach der Entbindung darf eine Frau 8 Wochen nicht beschäftigt werden. Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder wenn beim Kind eine Behinderung ärztlich festgestellt wird, verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung auf 12 Wochen. Im Fall der Behinderung eines Kindes ist hierzu ein Antrag zu stellen. Bei vorzeitiger Entbindung verlängert sich die Schutzfrist entsprechend der verkürzten Schutzfrist vor der Geburt. Die Dauer des Mutterschutzes beträgt also 14 bzw. 18 Wochen, falls der voraussichtliche Geburtstermin mit dem tatsächlichen übereinstimmt. Verschiebt sich die Geburt des Kindes nach hinten, so verlängert sich die Mutterschutzdauer entsprechend, da die Mutterschutzfrist nach dem Entbindungstermin nicht verkürzt wird. Der Online Mutterschutzrechner berechnet die Mutterschutzfristen mit den möglichen Verlängerungen automatisch. Die Berechnungen erfolgen ohne Gewähr.
TOP ▲
Kündigungsverbot
In § 17 MuSchG finden sich Regelungen zum Kündigungsverbot im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft.
TOP ▲