Arbeitslosengeld berechnen

Hier lässt sich das Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) für 2025 oder 2024 für alle Steuerklassen online berechnen.


Arbeitslosengeld bechnen

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Arbeitslosengeld ist eine Unterstützung des Staates für Personen, die unverschuldet arbeitslos geworden sind und aktiv nach einer neuen Beschäftigung suchen. Das Arbeitslosengeld (ALG 1) zählt zu den sogenannten Entgeltersatzleistungen. Die Höhe des ALG 1hängt u.a. vom Nettolohn bzw. dem vorangegangenen Bruttolohn, sowie der Steuerklasse ab. Es beträgt grundsätzlich 60% des berechneten Nettolohns bzw., falls Kinder mit Anspruch auf Kindergeld vorhanden sind, 67% (§ 149 SGB 3). Das Arbeitslosengeld ist steuerfrei, steht aber unter Progressionsvorbehalt und kann somit den Steuersatz bei der Ermittlung der Einkommensteuer erhöhen. Es ist daher grundsätzlich in der Steuererklärung anzugeben.


Berechnung

Das Arbeitslosengeld lässt sich auf dieser Seite online berechnen. Im Ergebnis werden die Werte für alle 6 Steuerklassen ausgegeben. Auf diese Weise können Sie einen schnellen Überblick erhalten, wie sich beispielsweise ein rechtzeitiger Wechel in die Steuerklasse 3 bei Ehegatten auswirken würde. In der Steuerklasse 3 erhalten Verheiratete den höchsten Nettolohn und damit das höchste ALG 1. Die Steuerklassen 3 und 5 sollen laut Bundesregierung erst 2030 abgeschafft werden. Auch die Beantragung eines Faktors in der Steuerklasse 4 kann für Ehegatten Vorteile bringen. Die Arbeitslosengeldberechnung ist in § 153 SGB 3 beschrieben. Die Berechnungsergebnisse erfolgen ohne Gewähr.



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Zusätzliche Infos

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen oder zur Dauer der Gewährung von ALG 1 erhalten Sie auf der Seite Arbeitslosengeldrechner.biz. Dort wird auch erklärt, wie das Arbeitslosengeld zu versteuern ist. Unter nachfolgendem Link lässt sich außerdem auch eine Arbeitslosengeldtabelle erstellen.


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