Lohnrechner für Arbeitgeber für 2024 und 2025
Der Lohnrechner für Arbeitgeber berechnet den Nettolohn sowie die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungen.
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Die Lohnkosten für den Arbeitgeber sind mit dem arbeitsrechtlichem Bruttogehalt nicht identisch, da der Arbeitgeber zusätzlich die Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungen zu tragen hat. Zudem entstehen Kosten für die Umlagen U1 (Entgeltfortzahlung Krankheitsfall), U2 (Mutterschaft) und die U3 (Insolvenzgeldumlage) sowie für die Beiträge zur Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung). Den Arbeitgeberbruttolohn können Sie auf dieser Seite online ermitteln. Mit dem Lohnrechner auf der Hauptseite lassen sich umfangreichere Berechnungen durchführen.
Der Rechner berücksichtigt auch die Änderungen gem. PAP vom 13.08.2024.
Mtl. Beitragsbemessungsgrenzen 2023 und 2024
Bemessungsgrenze | KV | RV Ost | RV West | JAEG |
---|---|---|---|---|
2023 Monat | 4.987,50 Euro | 7.100 Euro | 7.300 Euro | 5.550,00 Euro |
2024 Monat | 5.175,00 Euro | 7.450 Euro | 7.550 Euro | 5.775,00 Euro |
Umlagen 2023 und 2024
Umlagen | 2023 | 2024 |
---|---|---|
U1 | je nach KV | je nach KV |
U2 | je nach KV | je nach KV |
U3 | 0,06% | 0,06% |
Lohnrechner für Arbeitgeber
Mit dem Lohnrechner für Arbeitgeber lassen sich neben dem Nettolohn und den steuerlichen Abgaben und den Sozialverischerungsbeiträgen der Arbeitnehmer auch die Arbeitgeberanteile berechnen. Außerdem kann für Nettolohnvereinbarungen aus einem vorgegebenem Nettolohn der erforderliche Bruttolohn ermittelt werden. Arbeitgeber können zudem aus einem maximalen Lohnbudget (Arbeitgeberbrutto) den Brutto- und Nettlohn ermitteln. Die Berechnungsergebnisse erfolgen ohne Gewähr. Zur erweiterten Berechnung unter Berücksichtigung der Nettoarbeitszeit kann dieser Brutto Netto Rechner für Arbeitgeber verwendet werden.
Arbeitgeberanteile berechnen
Je nachdem, inwieweit für den Arbeitnehmer Versicherungspflicht besteht, hat der Arbeitgeber auch die AG-Anteile zu den Sozialversicherungen zu berechnen und abzuführen. Diese werden in der Regel prozentual zum Bruttolohn erhoben und sind nach oben begrenzt durch die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen für die KV (62.100 Euro pro Jahr) und RV (89.400 Euro Ost und 90.600 Euro West). Die Höhe der Beitragssätze für die Arbeitgeberanteile in 2024 beträgt:
Krankenversicherung AG: 7,3%
Pflegeversicherung AG: 1,7% (in Sachsen: 1,2%)
Rentenversicherung AG: 9,3%
Arbeitslosenversicherung AG: 1,3%
Zusätzlich ist die Hälfte des Zusatzbeitrages zur KV zu tragen. Der Durchschnittswert in 2024 beträgt 1,7%. Die Höhe der Arbeitgeberanteile zu den gesetzlichen Sozialversicherungen ist durch die Beitragsbemessungsgrenzen nach oben begrenzt. Bei einem Gehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze darf der AN zudem in die private KV wechseln.
Die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile lassen sich mit dem Rechner auf dieser Seite online berechnen. Ausnahmeregelungen gelten etwa für Minjobs oder den Übergangsbereich. Die Arbeitgeberanteile für den Übergangsbereich lassen sich bei Bedarf ebenfalls anzeigen (Bruttobereich 2024: Mehr als 538 Euro bis 2.000 Euro).
SV-Beitragssätze 2024
SV-Beitrag | AG | AN | Gesamt |
---|---|---|---|
Rentenversicherung | 9,3% | 9,3% | 18,6% |
Krankenversicherung | 7,3% | 7,3% | 14,6% |
Krankenversicherung Ermäßigt | 7% | 7% | 14% |
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag KV | 0,85% | 0,85% | 1,7% |
Arbeitslosenversicherung | 1,3% | 1,3% | 2,6% |
Pflegeversicherung | 1,7% | 1,7% | 3,4% |
Kinderlosenzuschlag PV | 0% | 0,6% | 0,6% |
SV-Beitragssätze 2023
SV-Beitrag | AG | AN | Gesamt |
---|---|---|---|
Rentenversicherung | 9,3% | 9,3% | 18,6% |
Krankenversicherung | 7,3% | 7,3% | 14,6% |
Krankenversicherung Ermäßigt | 7% | 7% | 14% |
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag KV | 0,8% | 0,8% | 1,6% |
Arbeitslosenversicherung | 1,3% | 1,3% | 2,6% |
Pflegeversicherung | 1,525% ab Juli 1,7% | 1,525% ab Juli 1,7% | 3,05% ab Juli 3,4% |
Kinderlosenzuschlag PV | 0% | 0,35% ab Juli 0,6% | 0,35% ab Juli 0,6% |
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