Lohnrechner für Arbeitgeber
Der Lohn- und Gehaltsrechner für Arbeitgeber berechnet den Nettolohn sowie die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungen.
Die Lohnkosten für den Arbeitgeber sind mit dem arbeitsrechtlichem Bruttogehalt nicht identisch, da der Arbeitgeber zusätzlich die Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungen zu tragen hat. Zudem entstehen Kosten für die Umlagen U1 (Entgeltfortzahlung Krankheitsfall), U2 (Mutterschaft) und die U3 (Insolvenzgeldumlage) sowie für die Beiträge zur Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung). Den Arbeitgeberbruttolohn können Sie auf dieser Seite online ermitteln. Mit dem Lohnrechner auf der Hauptseite lassen sich umfangreichere Berechnungen durchführen.
Der Rechner berücksichtigt die Anhebungen des AN-Pauschbetrages von 1.000 auf 1.200 Euro sowie des Grundfreibetrag von 9.984 auf 10.347 durch das rückwirkende Steuerentlastungsgesetz vom 1.6.2022. Viele Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Lohnsteuerberichtigungen der Vormonate Januar-Mai für die Arbeitnehmer vorzunehmen und diesen die Differenz zu erstatten.
SV-Beitragssätze 2023
SV-Beitrag | AG | AN | Gesamt |
---|
Rentenversicherung | 9,3% | 9,3% | 18,6% |
Krankenversicherung | 7,3% | 7,3% | 14,6% |
Krankenversicherung Ermäßigt | 7% | 7% | 14% |
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag KV | 0,8% | 0,8% | 1,6% |
Arbeitslosenversicherung | 1,3% | 1,3% | 2,6% |
Pflegeversicherung | 1,525% ab Juli 1,7% | 1,525% ab Juli 1,7% | 3,05% ab Juli 3,4% |
Kinderlosenzuschlag PV | 0% | 0,35% ab Juli 0,6% | 0,35% ab Juli 0,6% |
SV-Beitragssätze 2022
SV-Beitrag | AG | AN | Gesamt |
---|
Rentenversicherung | 9,3% | 9,3% | 18,60% |
Krankenversicherung | 7,3% | 7,3% | 14,6% |
Krankenversicherung Ermäßigt | 7% | 7% | 14% |
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag KV | 0,65% | 0,65% | 1,3% |
Arbeitslosenversicherung | 1,2% | 1,2% | 2,4% |
Pflegeversicherung | 1,525% | 1,525% | 3,05% |
Kinderlosenzuschlag PV | 0% | 0,35% | 0,35% |
Mtl. Beitragsbemessungsgrenzen 2022 und 2023
Bemessungsgrenze | KV | RV Ost | RV West | JAEG |
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2022 Monat | 4.837,50 Euro | 6.750 Euro | 7.050 Euro | 5.362,50 Euro |
2023 Monat | 4.987,50 Euro | 7.100 Euro | 7.300 Euro | 5.550,00 Euro |
Umlagen 2022 und 2023
Umlagen | 2022 | 2023 |
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U1 | je nach KV | je nach KV |
U2 | je nach KV | je nach KV |
U3 | 0,09% | 0,06% |
Lohnrechner für Arbeitgeber
Mit dem Lohnrechner Für Arbeitgeber lassen sich neben dem Nettolohn und den steuerlichen Abgaben und den Sozialverischerungsbeiträgen der Arbeitnehmer auch die Arbeitgeberanteile berechnen. Außerdem kann für Nettolohnvereinbarungen aus einem vorgegebenem Nettolohn der erforderliche Bruttolohn ermittelt werden. Arbeitgeber können außerdem aus einem maximalen Lohnbudget (Arbeitgeberbrutto) den Brutto- und Nettlohn ermitteln. Die Berechnungsergebnisse erfolgen ohne Gewähr. Zur erweiterten Berechnung unter Berücksichtigung der Nettoarbeitszeit kann dieser Brutto Netto Rechner für Arbeitgeber verwendet werden.
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Arbeitgeberanteile berechnen
Je nachdem, in wie weit für den Arbeitnehmer Versicherungspflicht besteht, hat der Arbeitgeber auch die AG-Anteile zu den Sozialversicherungen zu berechnen und abzuführen. Diese werden in der Regel prozentual zum Bruttolohn erhoben und sind nach oben begrenzt durch die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen für die KV (59.850 Euro pro Jahr) und RV (85.200 Euro Ost und 87.600 Euro West). Die Höhe der Beitragssätze für die Arbeitgeberanteile in 2023 beträgt:
Krankenversicherung AG: 7,3%
Pflegeversicherung AG: 1,525% ab Juli 1,7% (in Sachsen: 1,025% ab Juli 1,2%)
Rentenversicherung AG: 9,3%
Arbeitslosenversicherung AG: 1,3%
Zusätzlich ist die Hälfte des Zusatzbeitrages zur KV zu tragen. Der Durchschnittswert in 2023 beträgt 1,6%. Die Höher der Arbeitgeberanteile zu den gesetzlichen Sozialversicherungen ist durch die Beitragsbemessungsgrenzen nach oben begrenzt. Bei einem Gehlat oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze darf der AN zudem in die private KV wechseln.
Die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile lassen sich mit dem Rechner auf dieser Seite online berechnen. Ausnahmeregelungen gelten etwa für Minjobs oder den Übergangsbereich.
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