Mindestlohnrechner für den Mindestlohn
Der Mindestlohnrechner für 2024 und 2025 ermittelt den Bruttostundenlohn oder Nettostundenlohn zum Vergleich mit dem gesetzlichen Mindestlohn.
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Gesetzliche Grundlage für den Mindestlohn ist das Mindestlohngesetz (MiLoG). Der gesetzliche Mindeststundenlohn in Deutschland ist ein Bruttostundenlohn. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Mindestlohnerhöhungen für die nächsten Jahre, der Sie den aktuellen Mindeslohn entnehmen können.
Zu beachten sind Ausnahmefälle für Praktikanten, Langzeitarbeitslose, ehrenamtlich Tätige oder Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
Entwicklung des Mindestlohns
Ab Datum | Mindestlohn |
---|---|
01.01.2017 | 8,84 €/h |
01.01.2019 | 9,19 €/h |
01.01.2020 | 9,35 €/h |
01.01.2021 | 9,50 €/h |
01.07.2021 | 9,60 €/h |
01.01.2022 | 9,82 €/h |
01.07.2022 | 10,45 €/h |
01.10.2022 | 12,00 €/h |
01.01.2024 | 12,41 €/h |
01.01.2025 | 12,82 €/h |
Mindeslohnberechnung
Mit dem Mindestlohn-Rechner lässt sich der individuelle Stundenlohn berechnen, welcher mit dem Mindestlohn verglichen werden kann. Die Mindeslohnberechnung erfolgt auf Grundlage der wöchentlichen oder monatlichen Arbeitstunden und dem entsprechenden Bruttogehalt, welches in der Gehaltsabrechnung ausgewiesen ist. Um die monatliche Arbeitszeit für das so genannte verstetigte Monatsgehalt zu ermitteln, wird die wöchentliche Arbeitszeit in der Mindestlohnberechnung mit 52 Wochen multipliziert und anschließend durch 12 Monate geteilt (Faktor 13/3). Als weitere Alternative lässt sich auch ein häufig verwendeter Faktor von 4,35 verwenden. Dieser wird oft in der Lohnabrechnung für die Vergütung von Überstunden und Zuschlägen verwendet. Als Formel zur Berechnung der monatlichen Arbeitsstunden gibt es also 2 Alternativen:
Monatl. Arbeitsstunden = Wöchentliche Arbeitsstunden * 4,35 (oder 13/3)
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, in einer 2. Berechnung den Nettostundenlohn zu berechnen.
Nach § 2 Abs. 2 MiLoG darf Arbeitnehmern das Gehalt in gleichen Monatsraten vergütet werden, falls der Stundenlohn - auf das ganze Jahr bezogen - dem Mindestlohn entspricht. Man spricht in diesem Zusammenhang vom verstetigtem Monatseinkommen. Ohne eine solche Regelung müsste aufgrund der unterschiedlichen Anzahl der Arbeitstage pro Monat beispielsweise bei Arbeitnehmern, die genau den Mindestlohn erhalten, im Januar ein höheres Monatsgehalt gezahlt werden als im kürzeren Februar.
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Mindestlohn brutto oder netto
Um die Einhaltung des Mindestlohns zu berechnen, wird als Vergleichswert der Bruttostundenlohn verwendet. Für die Frage, wieviel Netto bei der Zahlung vom Mindestlohn übrigbleibt, muss man Folgendes wissen. Der Nettostundenlohn kann bei gleichem Bruttostundenlohn je nach Steuerklasse, Bundesland, Rentenversicherungspflicht oder sonstiger Lohnsteuerabzugsmerkmale in unterschiedlicher Höhe ausfallen und ist somit für eine gesetzliche Regelung ungeeigneter. Mit dem Mindestlohnrechner auf dieser Seite kann durch den integrierten Brutto-Netto-Rechner zu Informationszwecken auch der Nettostundenlohn berechnet werden.
Aufzeichnungspflichten
Zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes sind auch einige Dokumentationspflichten für Arbeitgeber entstanden. So müssen einige Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeiten von Arbeitnehmern erfassen und die Unterlagen mindestens zwei Jahre aufbewahren, ansonsten drohen Bußgelder. Die Aufzeichnungspflichten gelten für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 SGB IV oder die in § 2a SchwarzArbG aufgezählten Branchen. Aufzeichnungen können schriftlich etwa über Stundenzettel für Minijobs oder elektronisch mit Zeiterfassungssystemen erfolgen. Einschränkungen zu den Pflichten finden sich in der Mindestlohnaufzeichnungsverordnung (MiLoAufzV). Für gut verdienende Arbeitnehmer entfallen die Aufzeichnungspflichten laut Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung (MiLoDokV), soweit besrtimmte Bruttomonatsentgelte überschritten werden.
Weitere Lohnrechner
Auf Lohnrechner.com.de finden Sie zahlreiche weitere Steuerrechner, mit welchen Sie die Lohnsteuer berechnen können.
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