Verdienstabrechnung erstellen

Hier kann online eine Verdienstabrechnung mit Firmenwagenversteuerung erstellt bzw. überprüft werden. Berechnet werden Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialabgaben auch für Arbeitnehmer.


Verdienstabrechnung erstellen

 
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Eine Verdienstabrechnung wird häufig auch als Gehaltsabrechnung, Lohnabrechnung oder Entgeltabrechnung bezeichnet. Die Verdientsbescheinigung dient sowohl zur detaillierten Abrechnung für Arbeitnehmer als auch als Nachweis für Sozialversicherungsträger oder Finanzbehörden. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, die Steuer- und Sozialversicherungsabzüge in der Verdienstabrechnung zu berechnen. Die auf Basis des Bruttolohns brechneten Abgaben sind einzubehalten und innerhalb der gesetzlichen Fristen an die entsprechenden Stellen (Finanzamt, Krankenversicherung...) abzuführen. Die Pflichtangaben einer Verdienstabrechnung sind in § 108 GewO und §1 EBV (Entgeltbescheinigungsverordnung) geregelt.



   

Verdienstabrechnung erstellen

Zum Erstellen von Verdienstabrechnungen sind vielfach zahreiche Kenntnisse notwendig. Als Lohnarten kommen z.B. Stunden- und Monatslöhne, Festgehälter oder Abrechnungen für Mini-Jobs, in der Gleitzone oder im Einstiegsbereich in Betracht. Einige Arbeitnehmer können mehrfach beschäftigt sein oder erhalten Einmalzahlungen sowie steuerfreie Zuschläge. Zudem ist auf eine korrekte Erfassung der Sozialabgaben mit den dazugehörigen Meldungen an die Sozialversicherungsträger zu achten.

Zur Erstellung einer einfachen Verdienstabrechnung auf dieser Seite sind unter anderem das Bruttoeinkommen und die Steuerklasse einzugeben. Zudem lässt sich der geldwerte Vorteil für einen Firmenwagen berechnen. Die Berechnungen mit dem online Verdienstabrechnung-Rechner erfolgen ohne Gewähr.



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Ergebnisse der Verdienstabrechnung

Berechnet werden die Steuern, Sozialabgaben und das daraus resultierende Nettogehalt. Zudem werden die Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungen ermittelt und die sich daraus ergebende Arbeitgeberbelastung dargestellt.

   

Haftungsrisiken bei der Abrechnung

Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer für den Arbeitnehmer zu ermitteln und abuführen. Der Arbeitnehmer ist folglich der Schuldner der Lohnsteuer. Nach §42d EStG haftet jedoch auch der Arbeitgeber gegenüber dem Finanzamt. Es besteht daher die Gefahr, dass der Arbeitgeber die zu wenig abgeführte Lohnsteuer nicht vom Arbeitnehmer zurückfordern kann. Ähnlich verhält es sich mit den Sozialabgaben. Hier ist der Arbeitgeber gemäß §28e SGB IV sogar alleiniger Schuldner. Lediglich im Innenverhältnis besteht eventuell die Möglichkeit, die zu wenig entrichteten Arbeitnehmeranteile innerhalb bestimmter Fristen zurückzufordern (§28g SGB IV ). Wegen der genannten Haftungsrisiken für Arbeitgeber wird die Erstellung der Verdienstabrechnung daher vielfach ausgelagert, etwa an externe Lohnbüros oder Steuerberater.



   

Aufbewahrung von Abrechnungen

Während der Arbeitgeber die Lohnunterlagen gem. §147 AO bzw. §41 EStG für einen Zeitraum von 6 bis 10 Jahren aufzubewahren hat, gelten diese Aufbewahrungsfristen für Arbeitnehmer nicht. Die Aufbewahrung von Verdienstabrechnungen kann aber trotzdem hilfreich sein. Eine Verdienstabrechnung kann als Verdienstbescheinigung bei der Aufnahme von Krediten oder beim Anmieten einer neuen Wohnung genutzt werden. In Einzelfällen ist sie unter Umständen als Nachweis im Rahmen der Steuerveranlagung für das Finanzamt wichtig. Falls die Höhe der Beiträge zu den Sozialversicherungen oder deren Zeiträume bei der Bestimmung der Rentenpunkte unstimmig ist, kann der Nachweis durch eine entsprechende Verdienstbescheinigung ebenfalls hilfreich sein.




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