Mutterschaftsgeld-Rechner

Online Mutterschaftsgeldrechner - Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld, wie lange wird es bezahlt und wie wird es beantragt?


Mutterschaftsgeldrechner

   
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Im Zeitraum der Mutterschutzfristen (6 Wochen vor der Geburt und 8 bzw. 12 Wochen nach der Geburt) erhält die Arbeitnehmerin Mutterschutzgeld von der gesetzlichen Krankenkasse in Höhe von maximal 13 Euro. Der Arbeitgeber zahlt in Abhängigkeit vom Nettogehalt der letzten 3 Monate gegebenenfalls einen Zuschuss zum. Die entsprechenden Regelungen finden Sie in §19 MuSchG und § 24i SGB V.



   

Mutterschaftsgeld berechnen

Ausgangsbasis für die Höhe Mutterschaftsgeldes ist das Nettogehalt der letzten 3 Monate. Einmalzahlungen bleiben gem. § 21 MuSchG außer Ansatz. Das Nettogehalt können Sie online aus dem Bruttogehalt ermitteln. Das Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss werden auf Basis des Nettogehaltes pro Tag errechnet und für den gesamten Zeitraum der Mutterschutzfristen gezahlt. Mutterschaftsgeld und Zuschuss sind zwar steuerfrei stehen aber unter Progressionsvorbehalt und müssen daher in der Steuererklärung angegeben werden. Die Online-Berechnungen mit dem Mutterschaftsgeld-Rechner erfolgen ohne Gewähr.



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Mutterschaftsgeld optimieren

Aus der Berechnungsbeschreibung wird ersichtlich, dass das Nettogehalt und damit das Mutterschaftsgeld auch von der Steuerklasse abhängen. Die günstigste Steuerklasse im Hinblick auf das Mutterschaftsgeld ist die Steuerklasse 3 für verheiratete Arbeitnehmerinnen. Alleinerziehende sollten rechtzeitig die Steuerklasse 2 beantragen, um so vom Entlastungsbetrag und einem höheren Nettoverdienst zu profitieren. Ab dem 2. Kind kann ein Lohnsteuer-Feibetrag von 240 Euro/Jahr beantragt werden. Bei hohen Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen kann ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ebenfalls sinnvoll sein, um das Netto zu erhöhen. Sie können bei der online Netto-Berechnung unter Lohnsteuerfreibetrag den entsprechenden Jahreswert eintragen, um zu sehen, wie eine Nettoerhöhung sich auf die Höhe des Mutterschaftsgeldes auswirkt.

   

Antrag auf Mutterschaftsgeld

Den Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen Sie in der Regel bei der zuständigen gesetzlichen Krankenversicherung. Die Krankenversicherung benötigt für den Antrag die Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstag des Arztes oder der Hebamme. Außerdem sollte die Kontonummer und die Anschrift des Arbeitgebers im Antrag genannt werden. Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Krankenversicherung über die genauen Konditionen und Anspruchsvoraussetzungen für das Mutterschaftsgeld und stellen Sie entsprechende Anträge rechtzeitig.

Die Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstag ist auch dem Arbeitgeber unverzüglich einzureichen.

Privat- oder familienversicherte Arbeitnehmer stellen den Antrag auf Mutterschaftsgeld beim Bundesversicherungsamt. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes ist leider auf 210 Euro beschränkt, so dass in der Regel eine Nettolücke entsteht. Neben den vom Rechner berücksichtigten Fällen gibt es weitere Fälle, bei denen vom Bundesversicherungsamt Mutterschaftsgeld gezahlt werden kann. Schauen Sie hierzu auf diese Seite mit Informationen zum Mutterschaftsgeld. Stellen Sie auch die Anträge rechtzeitig, damit Ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen.



   

Weitere Personengruppen

Auch bei Erhalt von Arbeitslosengeld 1 oder Arbeitslosengeld 2 (mit Nebenbeschäftigung) können Sie Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Informieren Sie sich hierzu rechtzeitig bei der zuständigen GKV.

Selbständige, die freiwillig Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, können Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes (ca. 70% des beitragspflichtigen Arbeitseinkommens) erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass der entsprechende Versicherungstarif mit Krankengeld (Beitragssatz 14,6% anstatt 14%) gewählt wurde. Das Mutterschaftsgeld ist in diesem Fall durch die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung gedeckelt und beträgt in 2019 maximal 105,88 Euro pro Tag.




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