Minijob Rechner 2023 oder 2024

Welche Belastungen ergeben sich bei Minijobs für Arbeitnehmer und Arbeitrgeber in 2023 oder 2024? Der Minijob-Rechner gibt die schnelle Auskunft.


Minijob Rechner

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Minijobs sind auch unter den Begriffen 450 Euro Job bzw. 538 Euro Job bekannt. Immer häufiger suchen Arbeitnehmer als sogenannte Minijobber einen Teilzeitjob oder Nebenjob auf Minijob-Basis. Mit dem Minijob-Rechner können die vom Arbeitgeber zu tragenden pauschalen Sozialversicherungsabgaben für die Krankenversicherung (13%) und die Rentenversicherung (15%) sowie der pauschale Steuersatz in Höhe von 2% berechnet werden. Für Haushaltshilfen im Privatbereich liegen die Prozentsätze für die RV und KV nur bei 5% (§249b SGB V und §172 (3),(3a) SGB VI ). Beiträge für die Arbeitslosenversicherung fallen in beiden Fällen nicht an. Der Arbeitgeber trägt diese Abgaben abgesehen von den aufgestockten Rentenversicherungsbeiträgen bei Minijobs allein. Erst in der sogenannten Gleitzone trägt auch der Arbeitnehmer einen Anteil an den Sozialversicherungsabgaben. Nutzen Sie hierfür z.B. den folgenden Gleitzonenrechner. Für reguläre Beschäftigungsverhältnisse kann der Lohnrechner auf der Startseite und für Minijob-Berechnungen im privaten Bereich kann dieser Rechner zum Haushaltsscheckverfahren verwendet werden.

Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze dynamisch. Durch die Mindestlohnanhebung ist die Minijob-Grenze in 2024 auf 538 Euro im Monat gestiegen. Gem. § 8 Abs. 1 SGB IV ergibt sich als Verdienstgrenze für Minijobber:

Geringfügigkeitsgrenze = (Mindestlohn x 130) / 3 (auf volle Euro aufgerundet)


Einkommensgrenzen Minijobs und Gleitzone
ZeitraumMinijobsMidijobs bzw. Gleitzone
ab 01.01.2024bis 538 €538,01 € - 2.000 €
ab 01.01.2023bis 520 €520,01 € - 2.000 €
ab 01.10.2022bis 520 €520,01 € - 1.600 €
ab 01.07.2019bis 450 €450,01 € - 1.300 €

Beitragssätze Minijob 2023 und 2024
Beiträge20232024
Pauschale Steuer AG2%2%
Krankenversicherung AG13%13%
Rentenversicherung AG15%15%
Pflegeversicherung AG0%0%
Arbeitslosenversicherung AG0%0%
U1 Minijob AG1,10%1,10%
U2 Minijob AG0,24%0,24%
U3 AG0,06%0,06%
Berufsgenossenschaft AGindividuellindividuell
AN Aufstockung RV3,6%3,6%


   

Minijob Rentenbeiträge

Arbeitnehmer sollten unbedingt überlegen, den pauschalen Betrag für die Rentenversicherung aufzustocken und somit die vollen Rentenansprüche zu erwerben. Bei einem allgemeinen Rentenbeitrags in Höhe von 18,6% sind hierfür im gewerblichen Bereich nur 3,6 Prozent des Gehaltes zu zahlen. Allerdings gilt für den Aufstockungsbetrag ein Mindestbeitrag, welchem ein Mindestverdienst von 175 Euro zugrundegelegt wird, so dass sich der Aufstockungsanteil für einen Verdienst darunter prozentual erhöht. Für Minijob-Beschäftigungsverhältnisse ab dem 1. Januar 2013 besteht mit Ausnahme für Rentner eine Pflicht zur Aufstockung. Der Minijob-Rechner berechnet unter anderem diesen Aufstockungsbetrag sowie das verbleibende Netto. Für das Jahr 2024 kann auch ein Betrag bis zur Minijobgrenze eingegeben werden. Für die Richtigkeit aller Angaben durch den Minijob-Rechner wird keine Gewähr übernommen.



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450 Euro / 538 Euro Job für Arbeitgeber

Bei der Arbeitgeberbelastung für Minijobs werden durch den Minijobrechner die Umlage U1 (2023: 1,10%, 2024: 1,10%) für Krankheit, die Umlage U2 (2023: 0,24%, 2024: 0,24%) für Schwangerschaft/Mutterschaft sowie die Insolvenzgeldumlage (2023: 0,06%, 2024: 0,06%) berücksichtigt. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung sind je nach Unternehmensart unterschiedlich und an den zuständigen Unfallversicherungsträger abzuführen. Die Beitragssätze müssen daher entsprechend ergänzt werden. Informationen über die Höhe erhalten Sie auf der folgenden Seite der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Für Haushaltshilfen beträgt der Prozentsatz für die Unfallversicherung einheitlich 1,6%. Die Insolvenzgeldumlage entfällt in diesem Fall.

Arbeitgeber für gewerbliche Minijobber sind zur Einhaltung des Mindestlohns außerdem dazu verpflichtet, Aufzeichnungen über die Arbeitszeit nach § 17 Mindestlohngesetz (MiLoG) zu führen und diese 2 Jahre lang aufzubewahren. Hierzu können Stundenzettel Für Minijobs oder Arbeitszeiterfassungen in digitaler Form genutzt werden.

   

Tipps zu den Sozialabgaben bei Minijobs

Für Minijobber, die privat krankenversichert sind, ist kein Pauschalbeitrag für die Krankenversicherung zu entrichten. Der Beitrag ist allerdings zu bezahlen, wenn der Minijobber in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, freiwillig oder familienversichert ist. Das gilt auch dann, wenn die Beitragsbemessungsgrenze durch andere Einkünfte bereits überschritten wurde.

Unter Umständen ist es günstiger, Arbeitnehmer über einen Midijob knapp über der Mindestlohngrenze an Stelle eines Minijobs zu beschäftigen. Der Arbeitnehmer hat dann zwar ein geringeres Nettoeinkommen, es gibt aber auch Vorteile. Der Midijobber genießt vollen Krankenversicherungsschutz und erhält im Krankheitsfall nach Ende einer sechswöchigen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber auch ein Krankentagegeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Bei Verlust des Arbeitsplatzes und Arbeitslosigkeit kann außerdem ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen.



   

Weitere Informationen zu Minijobs

Weiter Informationen zu Minijobs erhalten Sie z.B. auf der Seite der Minijob-Zentrale.




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