Stundenlohnrechner

Wie hoch ist Ihr Stundenlohn? Ermitteln Sie den Bruttostundenlohn, Nettostundenlohn, Monatslohn oder die Nettoarbeitszeit aus den wöchentlichen Arbeitsstunden mit dem kostenlosen Stundenlohnrechner.


Stundenlohnrechner
 
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Auf dieser Seite lassen sich über die bereitgestellten Rechner der Stundenlohn, der Monatslohn, die Nettoarbeitszeit oder der Nettostundenlohn Berechnen. Der folgende Brutto Netto Rechner berechnet den Bruttolohn auch direkt aus dem Wunschnettolohn. Die Ergebnisse der Stundenlohnberechnungen erfolgen ohne Gewähr.


Mindeststundenlohn
Zeitraum Mindeststundenlohn
ab 01.01.2020 9,35 €/h
ab 01.01.2021 9,50 €/h
ab 01.07.2021 9,60 €/h
ab 01.01.2022 9,82 €/h
ab 01.07.2022 10,45 €/h
ab 01.10.2022 12,00 €/h
ab 01.01.2024 12,41 €/h
ab 01.01.2025 12,82 €/h


   

Stundenlohnberechnungsvarianten

Mit dem Brutto-Stundenlohnrechner kann auf einfache Weise der Montsbruttolohn oder der Brutto-Stundenlohn ausgerechnet werden. Der Stundenlohnrechner eignet sich somit auch als Mindestlohnrechner (Mindestlohn 12,41 Euro in 2024). Bei der Berechnung des Stundenlohns oder des Bruttolohns lässt sich der Monatslohn auf 2 Arten ermitteln.

1. Durch die etwas genauere Methode erfolgt die Umrechnung auf Basis eines Jahres mit 52,2 Wochen bzw. 365,25 Tagen pro Jahr. Somit entsprechen nicht 4 Wochen, sondern 52,2/12 Wochen einem Monat. Der daraus resultierende Faktor von 4,35 wird verwendet, um die monatliche Arbeitszeit bzw. den Grundlohn aus der regelmäßigen Wochenarbeitszeit zu ermitteln (R 3b S. 2 Abs. 2 Nr. 2 LStR 2011). Arbeitszeitausfälle, wie etwa durch Krankheit oder Urlaub, bleiben außer Betracht.

2. Alternativ kann eine Berechnung mit dem ebenfalls häufig verwendetem Faktor von 52/12 erfolgen, bei welchem von einem Jahr mit genau 52 Wochen (=364 Tage) ausgegangen wird.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit aus dem Bruttostundenlohn den Nettostundenlohn zu ermitteln. Klicken Sie im Berechnungsergebnis auf die Schaltfläche "Nettostundenlohn berechnen", um die Arbeitsstunden und den monatlchen Bruttolohn in den Lohnrechner zu übernehmen.



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Weitere Infos zum Stundenlohn

Als Stundenlohn wird der Bruttolohn pro Stunde bezeichnet. Der maßgebliche Stundenlohn ergibt sich aus dem Grundlohn geteilt durch die regelmäßige Arbeitszeit in diesem Zeitraum. Der Nettostundenlohn lässt sich aus dem Stundenlohn nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben ermitteln. Die Berechnung des Stundenlohns ist in zahlreichen Fällen wichtig. So kann auf diese Weise etwa bestimmt werden, ob der Mindestlohn eingehalten wurde. Außerdem kann der Stundenlohn als eine Vergleichsgröße für verschiedene Arbeitsverhältnisse dienen. Aber auch zur Vergütung von Überstunden bzw. zur Berechnung der entsprechenden gegebenenfalls steuerfreien Zuschläge ist die Stundenlohnberechnung wichtig. Da der Lohnzahlungszeitraum zumeist der Monat ist und die Arbeitszeit in wöchentlichen Vorgaben erfolgt, kann folgende Umrechnung verwendet werden.

Stundenlohn = Grundlohn / (Wochenarbeitszeit * 4,35)

Alternativ wird zuweilen auch der Faktor 52/12 verwendet, so etwa bei Ermittlung des verstetigten Monatseinkommens für den Mindestlohn. Dieses verstetigte Monatseinkommen kann in gleichen Monatsraten vergütet werden, unter der Bedingung, dass der Stundenlohn - auf das ganze Jahr gerechnet - dem Mindestlohn (12,41 Euro/Stunde in 2024) entspricht. Wäre das nicht der Fall, so müsste das Monatseinkommen aufgrund der unterschiedlichen Anzahl der Arbeitstage Pro Monat für jede monatliche Abrechnung neu bestimmt werden.

   

Berechnungsbeispiel

Eine Vollzeitkraft in Berlin arbeitet im Jahr 2020 wöchentlich 40 Std. (5 Tage/Woche) bei einem Bruttolohn von 1.800 Euro pro Monat. Das entspricht einer Bruttoarbeitszeit von 174 Std./Monat und einem Bruttostundenlohn in Höhe von 10,34 Euro/h, welcher somit über dem Mindestlohn liegt. Allerdings zahlt der Arbeitgeber auch den Lohn während des Urlaubs, im Krankheitsfall sowie an Feiertagen. Für diese Zeiten werden pro Jahr beispielhaft angesetzt: 20 Urlaubstage, 8 Feiertage, welche nicht am Wochenende liegen, sowie 18,5 Krankheitstage. Die Nettoarbeitszeit beträgt damit 215,5 Tage pro Jahr. Daraus ergibt sich eine Nettoarbeitszeit pro Woche in Höhe von 32,9 Std. sowie ein Bruttostundenlohn für die Nettoarbeitszeit in Höhe von 12,58 Euro/h. Für Arbeitgeber ist dieser Wert im Rahmen der Kostenkalkulation aussagekräftiger als der Bruttostundenlohn, wobei die Arbeitgeberanteile zu diesen Kosten nach addiert werden müssten. Aus dem Bruttolohn von 1.800 Euro/Monat lässt sich auch der Nettolohn und damit der Nettostundenlohn bestimmen. Dieser beträgt 7,58 Euro/Std in der Steuerklasse 1. Dieses Beispiel lässt sich online mit dem Stundenlohnrechner nachrechnen bzw. individuell anpassen.

Stundenlohn berechnen

   

Weitere Rechnerlinks

Auch beim Akkordlohn lässt sich der Stundenlohn Berechnen. Einen entsprechende Lohnrechner finden Sie unter dem gerade genannten Link.






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